Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 über die weiteren Schritte orientiert (Details siehe untenstehende Unterlagen):

Per Montag, 31. Mai 2021, treten folgende Lockerungen in Kraft:

  • Veranstaltungen mit Publikum: innen maximal 100, aussen maximal 300
  • Private Treffen: innen 30, aussen 50
  • Restaurants: Innenräume öffnen. Innen: Abstand oder Abschrankung, max. 4 Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten, Sitzpflicht. Auf der Terrasse sind neu 6er-Tische möglich. Am Tisch muss keine Maske getragen werden. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht.
  • Keine Homeoffice-Pflicht für Betriebe, die regelmässig (1x wöchentlich) testen.
  • Keine Quarantäne mehr für Geimpfte und Genese (Kontakt- und Reisequarantäne). Die Reisehinweise (BAG-Länderliste) werden angepasst.
  • Grossveranstaltungen und Messen siehe Beilage.
  • Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen neu ihre Innenbereiche auch für Aktivitäten öffnen, bei denen keine Maske getragen werden kann. Man darf also wieder baden oder die Sauna besuchen. Voraussetzung ist, dass der vorgeschriebene Abstand eingehalten wird. Es gilt eine Kapazitätsbeschränkung von 15 Quadratmetern pro Person. Für Hallenbäder gelten neu dieselben Kapazitätsvorgaben. Wasserparks dürfen ihre Innenbereiche noch nicht öffnen.
  • Die nächsten Öffnungsschritte werden am 11. Juni in die Vernehmlassung geschickt.

Beilagen