Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 über die weiteren Massnahmen in Sachen Corona entschieden (Details siehe untentehende Unterlagen):

  • 2G mit Masken- und Sitzpflicht: Wo derzeit in Innenräumen die 3G-Regel gilt (Zugang für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen), gilt künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen). Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Zusätzlich gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation. Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.
  • 2G+ für Discos und Aktivitäten ohne Masken: Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Diese Regel gilt einerseits für Discos und Bars, andererseits für Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird, wie etwa Blasmusikproben. Sie gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre. Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.
  • Einschränkung privater Treffen drinnen: Sobald eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist, dürfen sich nur noch zehn Personen treffen. Kinder werden mitgezählt. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen.
  • Home-Office-Pflicht wird wieder eingeführt: Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.
  • Testkosten für Zertifikat werden wieder übernommen: Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass künftig die Kosten von gewissen Covid-19-Tests, die zu einem Covid-Zertifikat führen, wieder übernommen werden. Bezahlt werden sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antikörpertests. Weiterhin übernommen werden die Kosten von Einzel-PCR-Tests bei Personen mit Krankheitssymptomen, bei Kontaktpersonen und nach positiven Poolproben. Das neue Testkostensystem gilt ab morgen Samstag, 18. Dezember 2021. Ab dem 17. Januar 2022 müssen zudem alle, die an repetitiven Tests teilnehmen, ein Testzertifikat erhalten können.
  • Nur noch ein Test bei der Einreise bei geimpften und genesenen Personen: Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat zudem das Testregime bei der Einreise angepasst, gültig ab Montag, 20. Dezember 2021. Vor der Einreise in die Schweiz werden neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind. Auf die Pflicht eines zweiten Tests 4 bis 7 Tage nach der Einreise in die Schweiz wird bei geimpften und genesenen Personen verzichtet.
  • Diese Massnahmen treten ab dem 20. Dezember 2021 in Kraft.

Zudem finden Sie hier die Informationen des Kantons St.Gallen zu den Impfstellen.

Unterlagen: