Der Bund hat am 14. Januar 2021 ein FAQ sowie die Erläuterungen zu den neuen Massnahmen publiziert. Die Erläuterungen werden periodisch angepasst und können unter Massnahmen und Verordnungen (admin.ch) abgerufen werden.
Welche Geschäfte dürfen offen bleiben?
Neben Einkaufsläden und Märkten, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten, sind dies etwa Blumengeschäfte, Parfümerien, Papeterien und Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern. Zudem Apotheken, Drogerien, Geschäfte für Reparatur und Unterhalt von Gegenständen (ohne Verkaufssortimente), Bau- und Gartenmärkte (mit beschränktem Sortiment), Blumenläden, Tankstellen. Dies heisst z.B., dass Uhrmacher weiterhin Reparaturen anbieten und durchführen dürfen, aber der Verkauf von Uhren verboten ist (ausgenommen click & collect).