Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 folgende Massnahmen ab Donnerstag, 29. Oktober 2020, 00.00 Uhr, beschlossen (wichtigste Massnahmen zusammengefasst; beachten Sie auch die Beilagen):
- Discos und Tanzlokale werden geschlossen.
- Bars und Restaurants sind zwischen 23.00 – 06.00 Uhr zu schliessen. Es dürfen höchstens 4 Personen an einem Tisch sitzen (ausgenommen Familien mit Kindern).
- Alle Veranstaltungen (ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen) mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind untersagt. Details siehe Medienmitteilungen. Gemäss FAQ-Massnahmen sind Märkte und Messen in geschlossenen Räumen untersagt.
- Die Anzahl Personen für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis im privaten Raum wird auf 10 eingeschränkt.
- Maskenpflicht ausgedehnt: Neu muss auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann. Auch in Schulen ab der Sekundarstufe II gilt neu eine Maskenpflicht. Ebenso gilt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, es sei denn der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden (z.B. Einzelbüros).
- Ab 2.11. müssen Hochschulen auf Präsenzunterricht verzichten (neu Fernunterricht).
Zudem hat der Bundesrat beschlossen, dass neu auch Arbeitnehmende auf Abruf ein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend machen können (siehe beiliegende Medienmitteilung und Verordnung).
Gemäss St.Galler Tagblatt wird die Regierung am Freitag über Anpassungen im Kanton befinden. Ich gehe davon aus, dass es sich dabei insbesondere um Anpassungen in der kant. Vollzugsverordnung aufgrund der Bundesratsbeschlüsse handelt.
Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) ruft die Regierung des Kantons St.Gallen auf, dass sie sich beim Bund dafür einsetzt, dass der sogenannte Härtefall-Fonds früher in Kraft treten muss. Den Fonds wollen Bund und Kantone aufsetzen, um Unternehmen, die besonders stark unter den Folgen der Pandemie leiden, zusätzlich zu stützen. Doch beim Ausarbeiten dieses Härtefall-Regimes nehmen sie sich Zeit. Bis Februar 2021 könnte es dauern, bis Hilfsgelder fliessen. Das ist zu spät. Er fordert ein rascheres Handeln.
Relevante Informationen für die Wirtschaft finden Sie auch auf der Homepage des Kantonalen Gewerbeverbandes St.Gallen (KGV) unter: https://www.gewerbesg.ch/news/corona.html
Beilagen:
Medienmitteilung Wirtschaft
Medienmitteilung ALV
Verordnung Arbeitslosenversicherung
FAQ Reisequarantäne
FAQ Massnahmen
FAQ Schnelltests
Massnahmen 2. Welle
Verordnung Besondere Lage
Verordnung 2 (Sars-CoV-2-Antigen-Schnelltests)
Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs
Übersichtsgrafik