Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2020 folgende Massnahmen ab Montag, 19. Oktober 2020, 00.00 Uhr, beschlossen (wichtigste Massnahmen zusammengefasst; beachten Sie auch die Medienmitteilung gemäss untenstehendem Link):
- Neu gilt in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskentragpflicht, z.B. in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Museen, Bibliotheken, Kinos, Theatern, Konzertlokalen, Restaurants, Bars, Discos, Spielsalons, Hotels (mit Ausnahme in Gästezimmern) etc. Ebenso gilt eine Maskentragpflicht in jenen Teilen der öffentlichen Verwaltung, die dem Publikum zugänglich sind.
- An privaten Veranstaltungen mit über 15 Personen darf künftig nur sitzend konsumiert werden. Wer nicht an seinem Platz sitzt, muss eine Maske tragen. Die Hygienemassnahmen sind einzuhalten und die Kontaktdaten zu erfassen.
- Private Veranstaltungen mit über 100 Personen müssen analog den öffentlichen Veranstaltungen über ein Schutzkonzept verfügen, sie dürfen zudem nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen durchgeführt werden.
- Auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen sind spontane Menschenansammlung von mehr als 15 Personen verboten.
- In Restaurants, Clubs, Bars und Konzertlokalen darf nur noch im Sitzen konsumiert (Essen und Getränke) werden (unabhängig ob in Innenräumen oder im Freien). Beim Aufstehen gilt Maskentragpflicht.
- Arbeitgebende sind zudem verpflichtet, die Homeoffice-Empfehlungen des Bundes zu beachten. Auf der Homepage des BAG sind die Empfehlungen verfügbar.
Unter https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80771.html finden Sie die gesamte Medienmitteilung sowie die Verordnung und Erläuterungen.
Relevante Informationen für die Wirtschaft finden Sie auch auf der Homepage des Kantonalen Gewerbeverbandes St.Gallen (KGV) unter: https://www.gewerbesg.ch/news/corona.html