Das Volkswirtschaftsdepartement ermächtigt die Gemeinden, den Läden des Detailhandels im Jahr 2020 neben den vier ordentlichen Sonntagsverkäufen zwei zusätzliche Sonntagsverkäufe zu bewilligen. Damit sollen die coronabedingten Umsatzeinbussen der Läden vermindert werden.
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Wichtiger Hinweis für Geschäfte: Das Schreiben des Arbeitsinspektorates bezieht sich nur auf die vier ordentlichen Sonntagsverkäufe. Leider ist es nicht möglich, auch die zwei zusätzlichen Sonntagsverkäufe ohne zusätzliche Bewilligung des Arbeitsinspektorates zuzulassen. Das Arbeitsgesetz des Bundes erlaubt höchstens vier bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe.